Vollmachten und Verfügungen.
Nach § 1896 Absatz 1 BGB muss einer erwachsenen Person, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, ein Betreuer an die Seite gestellt werden. Wer für diese Situation nicht rechtzeitig vorsorgt, der erhält einen fremden Betreuer, wenn die Notlage tatsächlich eintritt.
Wenn Sie die Entscheidungsgewalt über sich selbst lieber einer Person Ihres Vertrauens übertragen wollen, brauchen Sie eine schriftlich niedergelegte Betreuungsverfügung. Ergänzend dazu sind weitere rechtzeitige Vorkehrungen für den Fall der Fälle (Patientenverfügung, Vorsorge- und Unternehmervollmacht sowie Sorgerechtsverfügung für Kinder) wichtig, wenn Sie Ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und Ihren Mitmenschen gerecht werden wollen. In Kooperation mit unserem Netzwerkpartner JURA DIREKT und den daran angeschlossenen, freien Rechtsanwaltskanzleien stellen wir Ihnen unser Kompetenzteam in diesem Bereich zur Verfügung. Unsere Dienstleistung beschränkt sich auf die Weitergabe von Informationen und Unterlagen, die notwendig sind, um diese Dokumente gemäß Ihren Wünschen erstellen zu lassen. Abschließend zeigen wir Ihnen noch Möglichkeiten auf, diese sachgerecht zu verwahren.
Hinweis: eine erforderliche Rechtsberatung zu diesem Thema oder die Dokumentenerstellung erfolgt aus rechtlichen Gründen durch eine mit JURA DIREKT kooperierende, freie Rechtsanwaltskanzlei. Alternativ kann die Beratung auch durch eine selbst ausgewählte Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch genommen werden.
Ihr Nutzen
- Alles aus einer Hand: Von der Information bis zur rechtssicheren Hinterlegung
- Effiziente Unterstützung in einem «ungeliebten», aber sehr wichtigen Thema
- Ruhe und Sicherheit für die Zukunft und den «Fall der Fälle»
- Jetzt Onlinetermin vereinbaren!
Das "Sorgenlos"-Paket
Für alle, die in dem Fall der Fälle Ihre Familienangehörigen bei der Übernahme der Verantwortung entlasten wollen. Dies beinhaltet neben den schon aufgeführten Vollmachten und Dokumenten auch einen Notfallordner mit weiteren wichtigen Informationen, um die übernommenen Aufgaben im Sinne des Vollmachtgebers regeln zu können. Erfahrene, kompetente Beratung und Begleitung erhalten Sie von unserem Netzwerkpartner, der SORGEN LOS GmbH.
Hinweis: vor allem für Unternehmer ist diese Dienstleistung zu empfehlen, die im Fall der Fälle eine Fortsetzung der betrieblichen Aufgaben und Abläufe mit einem konkreten Notfallplan sicher stellen wollen.
Kontakt
INGO ALDAG
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Im Bantel 35
89174 Altheim / Alb
07340 / 967 99 10
07340 / 967 99 11
info@iaf24.de