Anlageberatung: neue Regeln ab dem 01.08.2020

Ziel der erweiterten Finanzanlagenvermittlungsverordnung ist es, dem Anleger mehr Beratungssicherheit zu gewährleisten, aber auch mehr Klarheit und damit auch eine verbesserte Rechtssicherheit für den Vermittler bzw. Berater zu schaffen.

Wir von IAF nehmen uns seither Zeit – für Sie und Ihre Fragen. Wir beraten unsere Kunden so, wie wir es selbst erwarten beraten zu werden – selbstverständlich unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften. Für uns ist das der einzig wahre Weg, um langfristig eine vertrauensvolle, partnerschaftliche, sich auf Augenhöhe begegnende sowie erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Kunden zu leben.

Lesen Sie mehr über die überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung, kurz FinVermV, die seit 01. August 2020 in Kraft ist.

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